Denkmale und Friedhöfe



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Ort: Herleshausen-Kriegsgräberstätte Sowjetunion
Titel: Friedhof
Land: Deutschland 1805-1815: /
Bundesland: Hessen 1866,1870/71: /
Landkreis: Werra-Meißner-Kreis 1. Weltkrieg: /
PLZ: 37293 2. Weltkrieg:
Ort: Herleshausen-Kriegsgräberstätte Sowjetunion Opfer Denkmal:
Strasse: Opfer Friedhof: 1.593
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1805-1871: Opfer_Liste Wk1 u. Wk2: Opfer_Liste
Teilnehmer: Teilnehmerliste Russland: Opfer_Liste
 
Beschreibung: In den Kriegsjahren 1944/45 starben in einem in der Nähe gelegenen Lager sowjetische Kriegsgefangene, die zur Arbeit an der Autobahn Hersfeld - Berlin eingesetzt waren, durch Krankheit und mangelnde Versorgung. Mit viel Zivilcourage bestand der ehrenamtliche Bürgermeister Fehr als Standesbeamter der Lagerführung gegenüber darauf, das ihm alle Sterbefälle mit vollem Namen und Heimatanschrift zur Eintragung ins Standesamtsregister gemeldet wurden. So konnte die Heimatanschrift von über 1.000 Sowjetbürgern festgehalten werden. Alle diese Angehörigen erhielten vom Volksbund anlässlich der Friedhofseinweihung im Jahr 1959 eine Benachrichtigung über die Grablage. Landesregierung und Volksbund sorgten gemeinsam für den würdigen Ausbau. Mit Ausnahme von nur fünf Gefallenen sind alle Namen bekannt. „Wiktor Nowikow, Schüler, geboren in Moskau, gestorben in Herleshausen, 22 Jahre alt, beerdigt am 27.12.1944 in der 56. Reihe, Grab Nr. 1.322” Dies ist eine von 1593 Eintragungen im Sterbebuch des Standesamtes Herleshausen, die der damalige Bürgermeister und Standesbeamte Karl Fehr gegen den Widerstand der SS-Oberen aus Eisenach und Berlin vorgenommen hat. Fast überall in Deutschland wurden sowjetische Kriegsgefangene namenlos am Rande der Friedhöfe oder außerhalb der Lager eingegraben. Sie erlitten das Schicksal vieler, welche die menschenverachtende Ideologie des NS-Regimes als nicht vollwertig ansah und selbst die Toten unwürdig behandelte. Bürgermeister Fehr blieb hartnäckig, obwohl es für ihn nicht ungefährlich war, und verlangte vom jeweiligen Lagerarzt des „Stalag IX B” einen Totenschein, wie es das preußische Standesamtsgesetz vorschrieb, das von den damaligen Machthabern nicht außer Kraft gesetzt worden war: „Wer in meiner Gemeinde stirbt, wird ordnungsgemäß registriert und anständig begraben”, war sein moralischer Anspruch.
Quelle: VDK 
 
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